BSFZ-Siegel 2025 für SaluVet
Seit 2020 ist in Deutschland das Forschungszulagengesetz gültig, das auf eine Förderung des „Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland“ abzielt.
Auf Grundlage dieses Gesetztes können Unternehmen für Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung die sogenannte Forschungszulage beantragen.
Die Forschung bzw. Entwicklung muss dabei jedoch eine Reihe von Anforderungen erfüllen, z.B. muss sie „neuartig“ sein und auf neue Erkenntnisse oder die Entwicklung neuer Verfahren abzielen, schöpferisch und reproduzierbar sein.
Dies wir durch die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ – eine Stelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung- geprüft.
Auch die SaluVet GmbH hat für Forschung im Bereich der Pflanzenextrakte erfolgreich diese Förderung beantragt und 2025 das BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) Siegel, das die unternehmerische Innovationskompetenz unseres Unternehmens bescheinigt, erhalten.
